Menschenversuche sind nur auf den ersten Blick eine bloß wissenschaftliche Praxis. Auf den zweiten erweisen sie sich als ein „Aggregat” (Schmidgen/Geimer/Dierig) aus institutionellen, sozialen und technischen Elementen, das die Relation zwischen Subjekt und Objekt des Wissens sowie zwischen diesem Wissen und seiner Repräsentation regelt (Bruno Latour). In einem diskursiven Register tauchen Menschenversuche auf, wenn ihre Voraussetzungen und Folgen in das Raster einer spezifischen ‚Regelhaftigkeit’ (Michel Foucault) eingeordnet werden bzw. diese Regelhaftigkeit durch diese Einordnung konstituiert wird. Diskursivierung findet üblicherweise in Textform statt, kann sich aber auch Bildmedien bedienen, wenn deren Anordnung eine bestimmte Regelhaftigkeit suggeriert. Im Modus der Diskursivierung werden Menschenversuche demnach aus dem Feld des praktischen Vollzugs gelöst und legen die interne Hierarchie zwischen Versuchsleiter und Versuchsperson, die Bedingungen der Konstruktion von Wissen und dessen semiotische oder ikonische, narrative oder tabellarische, rhetorische oder mathematische offen (Timothy Lenoir, Hans-Jörg Rheinberger).
Die Regelhaftigkeit der Diskurse ist affirmativer Natur, wenn Versuchsberichte ihr Vorgehen legitimieren bzw. den Legitimationsdiskurs durch Verweis auf das Übliche der fraglichen Praxis bzw. den Nutzen der Ergebnisse umgehen (Peter Sloterdijk). Sie ist kritischer Natur, wenn ethische Regeln gegen die Regeln des Wissenschaftsbetriebs in Anschlag gebracht werden (Albert Moll, Hans Jonas). In beiden Fällen organisiert der Diskurs anhand von Interaktionsregeln, Entwicklungsschemata und Kausalunterstellungen – beispielsweise im Modus medizinischer oder psychologischer Fallgeschichten – das Wissbare und bringt dabei vor allem auch die unsichtbaren Aspekte der Versuchsanordnungen – Charaktermerkmale, organische Funktionen, genetische Strukturen oder kognitive Prozesse – zur Kenntlichkeit. Zugleich situieren Diskurse über Menschenversuche aber auch die Möglichkeit und Ziele weiterer Versuchsanordnungen, etwa wenn in der Vivisektionsdebatte am Ende des 19. Jahrhunderts das sozialethische Argument in Anschlag gebracht wird, Versuche an ausgewählten Personen seien unerlässlich, um das Wohl der gesamten Menschheit zu befördern (Claude Bernard). Auf diese Weise verhält sich die Diskursivierung keineswegs nachträglich oder abbildend zu den betroffenen Menschenversuchen. Vielmehr ist auf die Insistenz des Diskursiven vor jeder experimentellen Erkenntnis des Menschen zu achten. Das betrifft das Eigenwicht der Sprachmaterialität, die im Fall von Versuchsprotokollen unter Umständen eine andere Versuchsgeschichte erzählt, als die offiziell intendierte, oder im Fall psychologischer Versuche zu Bewusstseinsprozessen selbst zum Protokoll von Assoziationsketten werden kann. Die Insistenz des Diskursiven betrifft aber auch das Eigengewicht von „Gedankenerfahrungen” (Ernst Mach), die an die Stelle des herkömmlichen Empirismus das Durchspielen potentiell möglicher Wirklichkeiten epistemisch aufwerten und auf den zentralen Stellenwert des Gedankenexperiments auf dem Feld des Menschenversuchs hinweisen.
In allen betroffenen Wissenschaftsbereichen, zumal aber in den mit ‚inneren’ Strukturen befassten wie Psychologie oder Humangenetik, werden Menschenversuche mit dem Versprechen verknüpft, unsichtbare Strukturen und Prozesse des Lebens anschaulich zu machen. Alternativ zum Modus der Diskursivierung kann dieses Versprechen auch im Modus der Demonstration eingelöst werden, d.h. Versuchsabläufe und die Reaktionen von Versuchspersonen sollen möglichst unmittelbar präsentiert und vor jeder Rasterung oder Interpretation zu sehen gegeben werden. Die visuelle Metapher der Veranschaulichung weist darauf hin, dass zu diesem Zweck entweder öffentliche Vorführungen (in der Wissenschaftskultur bis ca. 1850; Barbara Stafford) oder bildliche Darstellungen (im Medium photographischer Realaufzeichnung seit ca. 1850; Jonathan Crary) gewählt werden. Präsenz- und Evidenzeffekte können aber auch in Textform evoziert werden: durch formalisierten Schreibweisen oder tabellarische Auswertungen (Rüdiger Campe), aber auch in Form der ‚übersichtlicher Darstellungen’ (Ludwig Wittgenstein) von Begriffsfeldern.
Der Anspruch einer unmittelbaren Präsentation experimenteller Evidenzen stützt sich auf die Techniken der Realaufzeichnung (Friedrich Kittler) und eine auf diesen basierenden Rhetorik des Dokumentarischen andererseits. Den Anspruch der Realaufzeichnung können in erster Linie Fotografie und Film erheben, aber auch der Ansatz, die Einschreibung der experimentellen Praxis in die Notizbücher und Protokolle der Experimentatoren vor ihrer Ausarbeitung zu systematischen Versuchsberichten zu verfolgen, folgt derselben Logik einer unmittelbaren Einschreibung experimenteller Vorgänge. Unter einer Rhetorik des Dokumentarischen werden in diesem Zusammenhang alle Versuche verstanden, die eigene Vermittlungsposition mit Verweis auf die realen Spuren der relevanten Ereignisse im Dargestellten ist zurückzunehmen. Diese Rhetorik des Dokumentarischen kann sich in autobiographischen Berichten oder gerichtlichen Zeugenaussagen von Versuchspersonen ebenso finden wie in filmischen Dokumentationen zu Versuchsabläufen. Auch und gerade fiktive Texte und Filme können sich aber als Plausibilitätsverstärkung dokumentarischer Elemente bedienen. Auf diese Weise geht mit dem Anspruch einer konkreten Veranschaulichung von Menschenversuchen und ihrer Begleitumstände auch die Individualisierung der fraglichen Abläufe einher: Während ein Menschenversuch im Modus der Diskursivierung als Teil einer Regelhaftigkeit identifiziert wird, nimmt der Modus der Veranschaulichung den Ausgang von der Bestimmung desselben Versuchs als einzigartigem Ereignis.
Die Relation zwischen Besonderem und Allgemeinen ist die Grundspannung, die jeder Menschenversuch produziert: Vollzogen am einzelnen Subjekt, dienen die Untersuchungen doch stets der Erkenntnis über die übergreifende Gattungskennzeichen ‚des Menschen’ im allgemeinen. Der mikrologische Fokus auf die einzelne Versuchsperson ist dabei auf zweifache Weise mit dem Modus der Veranschaulichung verbunden: Zum einen ist das Individuum dasjenige, was im Gegensatz zu statistischen Verteilungen in seinen tatsächlichen Reaktionen zu sehen gegeben werden kann. Zum anderen liegt in dieser subjektivierenden Veranschaulichung auch der Schlüssel zur Wahrnehmung von Menschenversuchen als einer Wissenschaftspraktik, die einerseits spektakuläre Inszenierungen (Barbara Stafford), andererseits biographische Brüche oder skandalöse Unfälle (Philip Zimbardo) implizieren kann. Die Wahrnehmung eines Menschenversuchs als Spektakel überwiegt in der Frühgeschichte experimenteller Beobachtungen am Menschen sowie immer wieder bei der Einführung eines neuen Versuchsparadigmas und ist daher gegenüber der Vorstellung einer anonymen Alltäglichkeit klinischer Forschung verstärkt ins Feld zu führen. Einzelfälle sind zwar nicht die Regel, erlauben es aber als Ausnahmen, die im Wissenschaftsdiskurs oft vertuschten Auswüchse der Experimentalpraxis in den Blick zu nehmen. Das entsprechende Interesse an individuellen Schicksalen sowie radikalen Versuchsverläufen ist aber auch das Einfalltor für das popkulturelle Interesse am Thema: Indem Medical Thriller-Romane oder Science-Fiction-Filme wissenschaftliche Projekte mit dem Einzelschicksal der Protagonisten verknüpfen, werden Folgeabschätzungen von Menschenversuchen kommuniziert, die ihren Sensationswert zumeist aus katastrophischen Szenarien beziehen.
Epistemologisch ist der Ausgang vom Einzelfall und seinen mitunter skandalösen Begleitumständen insofern relevant, als der Modus der Subjektivierung stets im Widerstreit mit dem Anspruch der exemplarischen Generalisierung steht – zumal wenn, wie im Fall der experimentellen Psychologie des 19. Jahrhunderts, die Kategorie des Subjekts selbst zur Vermessung steht (Kurt Danziger). Auf diese Weise betreffen Menschenversuche immer auch die anthropologische Semantik und ihre experimentell fundierte oder gegen die entsprechenden Versuchspraktiken in Anschlag gebrachten Menschenbilder. Ein kasuistischer Zugang zu je vereinzelten Versuchsanordnungen ist aber auch von Bedeutung, weil er das methodische Postulat der identischen Wiederholbarkeit eines Versuchs unterläuft und gegenüber einer potentiellen Serialität den Modus der vereinzelten Suchbewegung, der vorläufigen Probierhaltung, den Umweg über Abwege und Irrtümer betont (Ludwik Fleck). Zudem und entscheidend macht es derselbe Zugang überhaupt erst möglich, dasjenige Element von Versuchsanordnungen kenntlich zu machen, das in wissenschaftlichen Darstellungen notorisch anonymisiert wird bzw. unreflektiert bleiben: die Versuchsperson und die Kriterien ihrer Auswahl.
Dem mikrostrukturellen Fokus auf die Einzigartigkeit, Subjektivität und Exorbitanz eines Menschenversuchs steht das makrostrukturelle epistemologische Paradigma entgegen, das seit dem Ende des 19. Jahrhunderts allein für die Verwaltung der Versuchsergebnisse zuständig ist: die Statistik, die alle Einzelfallbeobachtungen in das Raster einer Normalverteilung einträgt und den Ergebnissen ihre Dignität nur über den Index der Verallgemeinerbarkeit verleiht (Stephen Jay Gould). Das Normalismus-Dispositiv (Jürgen Link) informiert im 19. Jahrhundert neben dem hygienischen, juristischen und ethischen nicht zuletzt auch den theoretischen Diskurs und seine Sprachregelungen normalsprachlicher Konzepte (Georges Canguilhem). Auf diese Weise erfüllt die statistische Norm stets auch eine normative Funktion, die den disziplinierenden Effekt experimenteller Beobachtungen von Menschen mit bedingt: Zum einen, insofern den Versuchspersonen aus institutionellen Gründen jeglicher Akteurs-Status abgesprochen wird und sie zum Objekt der klinischen Überwachungsmacht (Michel Foucault) werden. Zum anderen, insofern die Verallgemeinerbarkeit von Erkenntnissen über organische Funktionen und menschliches Verhalten über ihre Klassifikation hinaus immer auch die Kontrolle und Steuerbarkeit der betroffenen Aspekte erlaubt. Die Tatsache, dass Menschenversuche nicht nur als einzelnes Ereignis, sondern immer auch innerhalb einer Matrix diskursiver Regelmäßigkeiten durchgeführt und wahrgenommen werden, macht sie als stets auch ‚normale’ Praxis kenntlich.
‚Normalisierung’ meint folglich auch die schiere Alltäglichkeit der klinischen Versuchspraxis, die den Menschenversuchs aus seiner Vorgeschichte spektakulärer Performanzen in die repetitive Struktur segmentärer Detailbeobachtungen überträgt. Das Augenmerk der Analyse muss dabei allerdings nicht nur auf der spektakulären Vorgeschichte dieser ‚Disziplinierung’ des Menschenversuchs im doppelten Sinne gerichtet werden, sondern vor allem auch auf die Kontrastfolie, über die das Normalitätspostulat überhaupt nur etabliert werden kann: Indem es der Psychiatrie obliegt, die einer Gesellschaft gefährlichen Individuen zu identifizieren, bestimmt sie dasjenige Feld von Versuchspersonen, deren ‚Anormalität’ im Rahmen eines vererbungstheoretischen Diskurses als Gefahr für die ‚Gesundheit’ des ‚normalen’ Gesellschaftskörpers angesehen wird und damit den Wegfall ethischer Schutzmechanismen, wenn nicht sogar den Auftrag, die entsprechende Gefahr experimentell zu vermessen, legitimiert (Michel Foucault). Eine kulturgeschichtliche Betrachtung von Menschenversuchen zeigt, dass die Krux der experimentellen Medizin nicht im ‚therapeutischen Nihilismus’ allein zu sehen ist. Vielmehr leisten die medizinische und psychiatrische Identifikation von Versuchspersonen anstelle von Therapie zugleich eine instrumentalisierende Exklusion von Subjekten. Wie die an exkludierten Anormalen gewonnenen experimentellen Ergebnisse dennoch nachträglich wieder inkludiert werden, um ihre Relevanz für das Feld des ‚Normalen’ entfalten zu können, verbleibt als epistemologisches Paradox einer normalistischen Experimentalkultur.