Ankündigung der Tagung Geschäfte und Liebesschwüre. Verbindlichkeit von Versprechen in Recht und Literatur
Programm der Tagung "Geschäfte und Liebesschwüre. Verbindlichkeit von Versprechen in Recht und Literatur" (25. und 26.04.2018), Käte Hamburger-Kolleg "Recht als Kultur", Universität Bonn.
Gefördert von der Fritz Thyssen-Stiftung
Nietzsche charakterisiert den Menschen als ein „Thier, das versprechen darf“, und kontrastiert das Versprechen als aktive Zukunftsgestaltung gegenüber dem Vergessen als ebenso aktiver Vergangenheitsbewältigung. Tatsächlich erscheint die Selbstbindung an das Wort als eine Grundbedingung gesellschaftlichen Zusammenlebens, dessen sämtliche Bereiche sie durchzieht. Sie trägt das Intimleben (Treueversprechen), das private gesellschaftliche Leben (Verabredungen, Zusagen von Gefälligkeiten), das Berufs- und Geschäftsleben (Arbeitsverträge, Kaufverträge), und schließlich die Politik (Amtseide). Wo kämen wir hin, wenn Amtseide, Lieferverträge und Ehegelübde nicht eingehalten würden!
Doch was macht eigentlich die spezifische Verbindlichkeit von Versprechen aus? In welchem Verhältnis steht es zum Vertrag – und wann liegt es überhaupt vor? Vor diesem Fragehorizont untersucht die Tagung das Versprechen in dreierlei Hinsicht: Als performativen Akt, in dem Sprache bindend wirkt; in seiner gesellschaftlichen Funktion, Verbindlichkeit herzustellen und zu sichern; sowie in Interaktion mit einem ganz besonderen Gegenstand, der Liebe.
Während Nietzsche zweifellos Recht hat, dass das Versprechen eine besonders relevante Kulturtechnik ist, bleibt zu fragen, inwieweit es den Menschen wirklich „berechenbar, regelmässig, nothwendig“ macht, und welche anderen Effekte es zeitigt.
Geschäfte und Liebesschwüre:
Verbindlichkeit von Versprechen in Recht und Literatur
Programm
Mittwoch, 25.04.2018
13:00 Begrüßung im Kolleg
Nina Dethloff, Katharina Kaesling
Einführung
Gregor Albers, Joachim Harst
13:15-16:45 Das Versprechen als performativer Akt
13:15 Bertram Lomfeld (Privatrecht/Rechtstheorie, Berlin)
Versprechen als Vertrag
14:00 Jörg Schöpper (Privatrecht/Rechtsgeschichte, Köln)
Versprechen und Vertrag in der Rechtsphänomenologie Adolf Reinachs
14:45-15:15 Kaffeepause
15:15 Holger Grefrath (Öffentliches Recht/Rechtstheorie, Berlin)
Ver-sprechen: Sprache und Bindung im Recht zwischen Positivität und Magie
16:00 Gregor Albers (Privatrecht/Rechtsgeschichte, Bonn)
Versprechen und Vertrag in der europäischen Rechtstradition
16:45-17:15 Kaffeepause
17:15-18:45 Funktionen des Versprechens (I)
17:15 Sigrid Köhler (Germanistik, Tübingen)
Verbindlichkeit ohne Versprechen? Zum Vertrag als Sozialtechnik
18:00 Elke Dubbels (Germanistik, Bonn)
Die Krise der rechtlichen Verbindlichkeit und das Versprechen ihrer Restitution in Kleists ‚Der zerbrochne Krug‘
18:45 Empfang im Émile Durkheim-Salon
Donnerstag, 26.04.2018
9:30-10:30 Funktionen des Versprechens (II)
9:30 Verena Klappstein (Privatrecht/Philosophie, Passau)
Moderne Unverbindlichkeit? Ein gesellschaftliches Phänomen und seine rechtliche Begleitung
10:30-11:00 Kaffeepause
10:45-12:30 Gegenstände des Versprechens: Liebe und Ehe (I)
10:45 Judith Hahn (Theologie/Kirchenrecht, Bochum)
Bund, Vertrag, Sakrament. Perspektiven der Verbindlichkeit im kanonischen Recht – am Beispiel der Eheschließung
11:30 Katharina Kaesling (Privatrecht/Rechtsvergleichung, Bonn)
Das Eheversprechen – rechtliche Verbindlichkeit nach dem Ende von Ehe und Liebe
12:15-13:45 Mittagspause
13:45-16:30 Gegenstände des Versprechens: Liebe und Ehe (II)
13:45 Pierre Friedrich (Kunstgeschichte/Rechtsgeschichte, Bonn)
Die klandestine Ehe in illuminierten juristischen Handschriften des späten Mittelalters: Verbindlichkeit verbotener Versprechen?
14:30 Joachim Harst (Komparatistik, Bonn)
Liebesversprechen vor den cours d’amour
15:15-15:45 Kaffeepause
15:45 Dagmar Stöferle (Romanistik, München)
Zwei oder viele. Rousseau zwischen Gesellschafts- und Ehevertrag (Contrat social und La Nouvelle Héloïse)
16:30 Schlusswort
Gregor Albers, Joachim Harst
17:00 Ausklang im Émile Durkheim-Salon
Verabschiedung durch Werner Gephart