Neue Regelung zur Prüfungsform "Praktikumsbericht"
Wenn nicht mindestens 50% der Praktikumszeit erbracht wurden und das Praktikum wegen der Corona-Krise abgebrochen werden musste, oder Praktika noch nicht angetreten wurden und auf absehbare Zeit auch nicht angetreten werden können, ist zur Kompensation der nicht erbrachten Zeit ein Essay über das Arbeitsfeld des Praktikumplatzes zu verfassen.
Der Praktikumsbericht wird dann durch eine Kompensationshausarbeit ausgeglichen.
Nähere Informationen zum Abfassen des Essays und der Kompensationshausarbeit erhalten Sie in dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.05.2020 unter Punkt 4.
Bei Unklarheiten stehen die Mentorinnen des Praxismoduls gerne unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: [Email protection active, please enable JavaScript.]