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FAQ - Studienorganisation

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Organisation ihres Studiums, zu Verfahren und Abläufen.

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Welche Studiengänge kann ich hier am Institut studieren?

Eine Übersicht aller am Institut angebotenen Studiengänge finden Sie im Bereich Studium.


Zudem ist das Institut an dem Bachelor- und Weiterbildungsstudium DaZ/DaF beteiligt.

Wie lange dauert das Studium?

Der Bachelorstudiengang ist auf sechs Semster angelegt, die Masterstudiengänge auf vier Semester. Genauere Informationen zu Aufbau und Verlauf der einzelnen Studiengänge finden Sie in der Rubrik Studiengänge.

Wie bewerbe ich mich auf einen Studienplatz?

Über das Verfahren der Bewerbung informiert Sie die Seite: Bewerbung und Einschreibung an der Universität Bonn.

Werden meine Studiengänge oder einzelne Module an anderen Hochschulen anerkannt?

In der Regel schon, jedoch entscheiden darüber einzig die jeweiligen Hochschulen. Bitte setzten Sie sich mit den dort zuständigen Personen in Verbindung und klären Sie alle dies betreffenden Fragen vor einem eventuellen Austausch oder Studienortswechsel. 

Was muss ich im Praxismodul tun?

Über das Praxismodul informiert der Leitfaden zum Praxismodul, außerdem stehen Ihnen mehrere Mentorinnen zur Betreuung während des Praxismoduls, insbesondere bei der Erstellung des Praktikumsberichtes, zur Seite. An diese können Sie sich auch mit allgemeinen Fragen zum Praxismodul wenden.

Wie und wo kann ich BAFöG beantragen?

Alle wesentlichen Informationen zum BAFöG erhalten Sie auf den Seiten des Studentenwerkes

Wo kann ich eine gutachterliche Stellungnahme für BAFöG erhalten?

Zur Ausstellung der oben genannten Bescheinigungen werden die Studierenden gebeten,
folgende Unterlagen in einem an den Kustos adressierten Umschlag an der Aufsicht einzureichen:

  1. Formblatt Gutachterliche Stellungnahme: Bitte Namen, Semesterzahl und Studiengang
    (beim MA-Studiengang Haupt- oder Nebenfach, beim BA-Studiengang Kern- oder Begleitfach)
    vermerken
  2. Folgende Unterlagen beifügen:
  • Magister: Kopien der bisher erworbenen Leistungsnachweise und Teilnahmescheine
  • Magister: Kopie der Zwischenpru¨fungsbescheinigung
  • BA: Studiendokumentation aus BASIS (Bitte beachten: von einem »geordneten Verlauf des Studiums« kann ausgegangen werden, wenn 30 LP/Semester erbracht und in BASIS verbucht sind. Nach dem 4. Semester sollten folglich 120 LP (Kernfach + Begleitfach) nachgewiesen sein.)
  • Beidseitige Kopie des Studierendenausweises mit Semesterzahl und Fächerkombination

Die Bescheinigung nach § 48 BAföG wird nicht von uns bearbeitet. Sie ist zusammen mit der
Gutachterlichen Stellungnahme der fu¨r Sie zuständigen Kontaktperson zur Unterschrift vorzulegen
(siehe Homepage des Studentenwerks).
Die Studierenden werden gebeten zu beachten, daß die Bearbeitungszeit in der Seminarverwaltung in der Regel etwa zwei Wochen beträgt. Die Bescheinigungen können in einem namentlich gekennzeichneten Umschlag wieder an der Aufsicht abgeholt werden.

Wann sind die Anmeldephasen und andere wichtige Termine, die ich nicht verpassen darf?

Jedes Semester wird ein Semesterkalender herausgegeben, in dem alle wichtigen Termine,  Anmelde- und Prüfungsphasen vermerkt sind.  Die Prüfungstermine können Sie bei den Ihrem Studiengang entsprechenden Prüfungsamt einsehen. 

Wo kann ich mir die Studienförderlichkeit meines Praktikums/Auslandsaufenthaltes zwecks Beurlaubung austellen lassen?

Wenden Sie sich bitte an den Kustos. Benötigt wird das entsprechende Formblatt: Antrag auf Beurlaubung, außerdem eine entsprechende inhaltliche Kurzinformation über ihr angestrebtes Praktikum oder den Auslandsaufenthalt, aus der die Studienförderlichkeit ersichtlich wird. 

Wo erhalte ich die nötigen Bestätigungen für meine Aufenthaltsgenehmigung?

Wenden Sie sich damit bitte an den Kustos des Instituts. Zur Erstellung der Bescheinigung werden der Studentenausweis und ein Nachweis ihrer erbrachten Leistungen (Scheine, bzw. ein Ausdruck aus BASIS) benötigt. 

Wofür wird der Sozialbeitrag/Studienbeitrag verwendet?

Zum Wintersemester 2011/12 wurden die Studiengebühren in NRW abgeschafft. Seitdem zahlen Studierende jedes Semester nur noch einen sogenannten Sozialbeitrag. Diese Beiträge kommen den Studierenden selbst zugute. Beispielsweise werden daraus die Kosten der studentischen Selbstverwaltung, der Selbsthilfe und Mobilität finanziert. Aus dem Gesamtbeitrag von 292,16 € im SoSe 2019 entfielen 97 € an das Studentenwerk, der Restbetrag in Höhe von 195,16 € wurde für die Studentenschaft wie folgt eingesetzt:

  1. für die studentische Selbstverwaltung 10,00 €
  2. für die studentische Sozialeinrichtungen 0,75 €
  3. für den Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratener Studierender 0,01 €
  4. für den  Mobilitätsbeitrag (Semesterticket und NRW-Ticket) 181,20 €
  5. für ein Sonderkonto zur Erstattung des Mobilitätsbeitrages 0,60 €
  6. für die Zuweisungen an die Fachschaften 1,75 €
  7. für den Studierendensport 0,85 €

     

 

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