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Erasmus-Praktikum

Das Programm richtet sich an Studierende, die ein Pflicht-Praktikum oder fakultatives Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten in einem Unternehmen oder einer Organisation im europäischen Ausland absolvieren möchten. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität von Hochschulabsolventen, vor allem auf dem europäischen Arbeitsmarkt.

Im Rahmen des ERASMUS-Programms können auch reine Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland – unabhängig von einem Auslandsstudium – gefördert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des International Office

 

Wer kann gefördert werden?

  • Jeder an der Universität Bonn immatrikulierte deutsche Studierende ab dem 1. Semester
  • Alle an der Universität Bonn immatrikulierten ausländischen Studierenden, die hier ein Vollstudium absolvieren
  • Lehramtsstudierende werden über ein eigenes Programm des BZL gefördert, nähere Informationen finden Sie hier

 

Was wird gefördert?

  • Nur Vollzeitpraktika, die als Pflichtpraktika oder fakultative Praktika in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Aus der Beschreibung der Tätigkeit und den Angaben im Training Agreement sollte deutlich hervorgehen, dass das Praktikum der berufspraktischen Qualifizierung dient.
  • Praktikumsdauer: 3-12 Monate (mind. 12 Wochen)
  • Der Praktikumsplatz muss von den Bewerbern selbst gesucht werden
  • Förderfähige Institutionen: Im öffentlichen und privaten Sektor tätige Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und andere Organisationen (z.B. auch Goethe Institut, wenn der transnationale Mehrwert des Praktikums dargelegt wird). Ausgeschlossen von der Förderung sind Europäische Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, sowie nationale diplomatische Vertretungen des Herkunftslandes der Studierenden im Gastland.
  • Förderfähige Länder: Die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei, ab 2011/12 auch die Schweiz.
  • Wenn Sie sich parallel an einer Hochschule einschreiben, um Lehrveranstaltungen zu besuchen, so fällt dies als Study& Work unter die Förderung "ERASMUS-Studium“.

 

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt wie beim ERASMUS-Aufenthalt über den ERASMUS-Fachkoordinator der Germanistik.

 

Auswahlkriterien

  • Studienleistungen
  • Sprachkenntnisse des Ziellandes
  • Begründung/Motivation
  • Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
  • ggf. Nachweis über interkulturelle Fähigkeiten

Bewerbungsfristen
Für das ERASMUS-Praktikum sind keine festen Bewerbungsfristen vorgeschrieben. Sie sollten sich allerdings mindestens zwei bis drei Monate vor Beginn Ihres Praktikums bewerben.
 

Notwendige Formulare
Alle notwendigen Formulare zur Vorbereitung ihres ERASMUS-Praktikums finden Sie hier.

 

Finanzielle Förderung

Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss für Praktika variiert je nach Förderjahr. Für das derzeitige Jahr beträgt die Fördersumme 400-500 Euro monatlich (je nach Zielland). Genauer Informationen finden Sie hier.
Die Förderung ist entsprechend der dem Institut zur Verfügung stehenden Mittel kontingentiert.

 

Ansprechpartner

International Office

Petra Friedrich
0228-73 6498
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Sprechzeiten: Di, Mi 10.30-12.30 Uhr

Institut für Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft

Jana Hohn
[Email protection active, please enable JavaScript.]
Sprechstunde: Mi 9.30-10.30 Uhr in Raum 0.142

 


 

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