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Nach dem Aufenthalt: Formalitäten

Der Erfahrungsbericht

Erfahrungsberichte dienen der Evaluation und Verbesserung des Erasmus-Programms. Daher bitten wir Sie, innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr um einen Bericht, in dem Sie auf folgende Punkte eingehen:

  • Erfahrungen an der Gasthochschule, Qualität der Lehre, Möglichkeiten und Methoden des Lernens, Kursangebot etc.
  • Soziales Leben in Universität und Stadt
  • Unterbringung und Wohnen
  • Organisation und Bürokratie vor Ort (Bescheinigungen und Anmeldungen, Bankkonto, Mietverträge etc.)
  • Nützliche Kontakte und Ansprechpartner an der Gasthochschule
  • Fazit, Beurteilung des Aufenthaltes

Bitte beachten Sie, dass der Erfahrungsbericht für das Germanistische Institut nicht identisch ist mit dem Online-Formular für das International Office. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie Ihr Transcript of Records zusammen mit dem "Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen" einreichen.

Zuständig für die germanistischen Abteilungen ist Milan Fleißgarten.

Studierende der Komparatistik wenden sich bitte an Dr. Neil Stewart.

Den Antrag auf Anrechnung finden Sie hier.

Der durch den jeweiligen Ansprechpartner geprüfte Antrag muss im Anschluss im Prüfungsamt eingereicht werden, das die Leistungen auf Ihrem Basis-Konto verbucht.

 

Formulare für das International Office

Folgende Dokumente müssen Sie bis vier Wochen nach Ihrer Rückkehr beim International Office einreichen:

  • den ausformulierten Erfahrungsbericht,
  • die Confirmationn of Stay Ihrer Gasthochschule, auf der der Zeitraum Ihres Aufenthaltes taggenau vermerkt ist,
  • eine Kopie des Transcript of Records.
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