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Vor dem Aufenthalt: Formalitäten

Bevor Sie Ihren Aufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten antreten können, sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Sobald Sie nominiert sind, werden Sie von drei Seiten mit Informationen versorgt: Ihrem Erasmus-Fachkoordinator und seiner Mitarbeiterin, dem Bonner International Office und Ihrer Gasthochschule.

 

Wie nehme ich meinen ERASMUS-Platz an der Uni Bonn an?

Wenn Sie für die Teilnahme am ERASMUS-Programm ausgewählt wurden, wird Ihnen durch das International Office die Annahmeerklärung (Grant Agreement) per E-Mail zugesandt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wie nehme ich den ERASMUS-Platz an meiner Gasthochschule an?

Wenn Sie für einen ERASMUS-Platz nominiert werden, dann leitet der Fachkoordinator Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an den Fachkoordinator der Gasthochschule, für die Sie ausgewählt wurden, weiter. Von diesem Moment an werden Sie nicht nur über den Bonner Fachkoordinator, sondern auch von dem Koordinator der Gasthochschule mit Informationen versorgt; so erhalten Sie beispielsweise auch rechtzeitig Informationen bzgl. der Bewerbungsfristen für Studierenden-Wohnheime im Ausland etc.

An den meisten Universitäten müssen Sie sich noch einmal online registrieren; die Informationen hierzu bekommen Sie rechtzeitig von Ihren Fachkoordinatoren. Für Oxford & St. Andrews gelten gesonderte Bewerbungsfristen, die Sie auf der entsprechenden Seite nachlesen können.

 

Wie wähle ich meine Kurse?

Zudem muss ein Studienplan - das sogenannte Learning Agreement - erstellt werden.  Das Learning Agreement ist eine Art akademischer Vertrag zwischen der Uni Bonn und Ihrer Partneruniversität und soll die Anerkennung der Studienleistungen gewährleisten, die Sie im Ausland erbringen werden.

Ab dem akademischen Jahr 2021/22 wird das Dokument in der Regel komplett digital über eine Datenbank als Online Learning Agreement (OLA) erstellt. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Bonner Erasmus-Fachkoordination, ob dies mit Ihrer Gasthochschule bereits möglich ist, melden Sie sich hierfür bei Philip Binder ([Email protection active, please enable JavaScript.]) oder Milan Fleißgarten ([Email protection active, please enable JavaScript.]). Das Dezernat Internationales stellt eine allgemeine Anleitung zum Ausfüllen des OLA zur Verfügung.

Wenn der digitale Abschluss des Learning Agreements noch nicht möglich ist, können Sie auch im akademischen Jahr 2021/22 noch die Vorlage des Learning Agreements 20/21 verwenden.

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Kurse besonders darauf, dass Sie „von Bonn aus planen“. D.h., die Module, die Sie im Ausland belegen möchten, sollten möglichst genau mit denen übereinstimmen, die Sie in Bonn (noch) benötigen. Bei genauer und frühzeitiger Absprache ist das in der Regel kein Problem. 

 

Eine Übersicht zu allen Abläufen und Fristen gibt die Checkliste des International Office: https://www.uni-bonn.de/studium/studium-und-praktikum-im-ausland/studium-im-ausland/austauschprogramme/erasmus-studium-europa/organisation-und-ablauf

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