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Verlängerungsoption für Bearbeitungszeiträume von schriftlichen Arbeiten im WS 2022/23

Der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät hat beschlossen, die Bearbeitungszeiträume von Haus- und Abschlussarbeiten sowie weiterer lehrveranstaltungsbegleitender schriftlicher Prüfungen im Frühjahr 2023 auf Antrag bis zu zwei Monate zu verlängern. Bitte beachten Sie, dass die individuelle Schreibzeit zwar verlängert wird, zugleich aber bei einer Verlängerung der 31.5. (statt ohne Verlängerung der 31.3.) als Deadline für die spätestmögliche Abgabe gilt.

Die Verlängerungsoption begründet sich durch die vorübergehenden Bibliotheksschließungen im Zuge des Umzugs in die Rabinstraße. Achtung: Anders als die 'Corona-Verlängerungen' müssen in diesem Fall von den Studierenden Anträge gestellt werden!

Der Antrag auf Verlängerung von Hausarbeiten ist formlos über das Kontaktformular des Prüfungsamts (https://www.philfak.uni-bonn.de/de/kontakt/pruefungsamt) unter Nennung von Namen, Matrikelnummer, Prüfer/in, Modulname und -nummer sowie des Semesters, in dem die Prüfung abgelegt wird, zu stellen. Der Antrag gilt als gewährt, sofern der/die Antragsteller/in keine anderslautende Mitteilung erhält, und wird zur Prüfungsakte genommen.

Im Falle von Abschlussarbeiten ist der Antrag mit dem für die Anträge gemäß § 21 Absatz 9 Satz 5 bzw. § 23 Absatz 9 Satz 5 verfügbaren Formular aus dem Download-Bereich auf der Webseite des Prüfungsamts (Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses) zu stellen und über das Kontaktformular an das Prüfungsamt zu richten. Der Antragsteller erhält eine
aktualisierte Bestätigung über die Themenvergabe, in der das neue Abgabedatum mitgeteilt wird

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